Leistungen
In der Praxis werden folgende Störungsbilder behandelt:
Sprach- und Sprechstörungen bei Kindern und Jugendlichen
mit entsprechender Elternberatung:
- Dysgrammatismus: Störungen im Bereich des kindlichen Satzbaus
- semantische Störungen: Störungen im Bereich des kindlichen Wortschatzes
- expressive Störungen: Störungen im Bereich des kindlichen Wortfindung
- rezeptive Störungen: Störungen im Bereich des kindlichen Sprachverstehens
- Myofunktionelle Störungen: Störungen im Bereich der Mundmotorik
- phonetische und phonologische Störungen oder partielle oder multiple Dyslalie: Störungen im Bereich der kindlichen Aussprache einzelner oder mehrerer Laute
- auditive Wahrnehmungsstörung und Lautdifferenzierungsschwäche: Störungen in der Unterscheidung klangähnlicher Laute:
- Störungen des phonologischen Bewusstseins (wichtig für einen unauffälligen Schriftspracherwerb)
- Stottern und Poltern: Störungen des Redeflusses:
- Sprachentwicklungsverzögerungen und –störungen unterschiedlicher Ursache
- für Kinder ab 2;5 Jahren (Sprachanbahnung)
- für Kinder mit speziellen Syndromen
- Sprachentwicklungsverzögerungen im sekundären Sprachsystem
- für Schüler im Grundschulalter
- für Schüler weiterführender Schulen
Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen im Erwachsenenalter
Mit entsprechender Beratung der Betroffenen und Angehörigen:
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Aphasie: Sprachstörungen nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma und anderen neurologischen Erkrankungen
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Dysarthrie: Sprechstörungen nach Schlaganfall und anderen neurologischen Erkrankungen, wie z.B. Parkinson)
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Dysphagie: Schluckstörungen nach neurologischen Erkrankunge
Mehrsprachigkeit ist keine Sprachstörung. Alle beschriebenen Störungsbilder können auch bei mehrsprachig aufwachsenden Menschen auftauchen.
In diesen Fällen haben wir ein speziell auf die jeweiligen Sprachen abgestimmtes Therapiekonzept.
Die sprachtherapeutische Behandlung erfolgt nach ärztlicher Verordnung durch Ihren Allgemeinarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Kieferorthopäden oder Neurologen auf Kassen- oder Privatrezept. Bei Bedarf kann mit entsprechender ärztlicher Verordnung die Behandlung als Hausbesuch durchgeführt werden.
Die Diagnostik, Therapie und Beratung ist natürlich auch auf Selbstzahlerbasis möglich.
Gerne informieren wir Sie im persönlichen Gespräch über individuelle Behandlungsinhalte und Verordnungswege.
Die Behandlungen sind täglich von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8.00 und 18.30 Uhr möglich. Wir richten unsere Öffnungszeiten nach Ihren Belangen. Vor Beginn einer sprach- oder sprechtherapeutischen Behandlung sollte eine ausführliche ärztliche Untersuchung erfolgt sein.